
TrinkwEGV
Mit der neuen TrinkwEGV wurden die Artikel 7 und 8 der europäischen Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung verpflichtet die Trinkwasserversorger zu einer Gefährdungsanalyse und Risikobewertung für ihre Einzugsgebiete. Ziel ist es, die Trinkwasserressourcen auch künftig vor gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen zu schützen.
Was verlangt die TrinkwEGV?
Bis zum 12. November 2025 müssen Wasserversorgungsunternehmen die Risikobewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete abschließen und die vollständige Dokumentation elektronisch bei der zuständigen Behörde einreichen. Die Dokumentation beinhaltet folgende Punkte:
- Bestimmung und Beschreibung des Einzugsgebiets
- Ergebnisse der Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
- Zusammenfassung der Ergebnisse bereits durchgeführter Untersuchungen
- Vorschlag für eine ggf. erforderliche Anpassung des Untersuchungsprogramms
- Angaben zu vom Betreiber bereits durchgeführten Risikomanagementmaßnahmen
- Ggf. Vorschläge für geeignete Risikomanagementmaßnahmen oder deren Anpassung
Die aquabench GmbH ist Ihr Partner für die Umsetzung der TrinkwEGV
Gemeinsam erarbeiten wir die geforderten Analysen und Bewertungen, und zwar Schritt für Schritt in vertrauensvoller, enger Zusammenarbeit. Ausgehend von Ihrem persönlichen Status quo unterstützen wir Sie dabei, alle notwendigen Daten zu ermitteln und systematisch aufzubereiten. Von der Beschreibung des Einzugsgebiets über die Durchführung einer Gefährdungsanalyse bis hin zur Risikoabschätzung stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Das Ergebnis ist eine maßgeschneiderte Dokumentation, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig mit Augenmaß Ihre betrieblichen Anforderungen berücksichtigt.
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