Konzeption - Transparenzinitiative

Ausgelöst durch die BGH-Entscheidung vom 02. Februar 2010 (Wasserpreise Wetzlar) stehen die Wasserpreise erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Der Grundsatzbeschluss des BGH hat zunächst nur Relevanz für Unternehmen, deren Kundenbeziehung privatrechtlich gestaltet ist. Für diese rd. 25 rheinland-pfälzischen Unternehmen wurden damit erstmals höchstrichterlich grundsätzliche Aussagen für die kartellrechtliche Wasserpreis-Missbrauchskontrolle getroffen. In der öffentlichen Diskussion wird jedoch nur unzureichend zwischen Wasserpreisen, die der kartellrechtlichen Kontrolle und öffentlich-rechtlichen Gebühren, die der kommunalaufsichtlichen Kontrolle unterliegen, unterschieden.

Auch sind die sich aus den wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen ergebenden Einflussfaktoren auf die Entgelte nur schwierig zu kommunizieren. Die Diskussion zu den Wasserpreisen hat aber sowohl in der Gesellschaft wie auch in der Politik die Erwartungshaltung bekräftigt, dass ein Höchstmaß an Transparenz bei der Zusammensetzung der Wasserpreise erforderlich ist. Die Bundesregierung hat daher Überlegungen der Branche, Kennzahlensysteme weiter zu entwickeln und Wasserpreise transparenter zu gestalten, ausdrücklich begrüßt (BT-Drucksache 17/1046). Auch die Bund/-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hält Benchmarking für geeignet, um Kostenstrukturen transparent zu machen.

Die bewährte Erhebungssystematik für den Leistungsvergleich im Benchmarking Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz wurde daher entsprechend weiterentwickelt, um einen Zusammenhang zwischen dem verursachten Aufwand bei der Leistungserbringung und den dafür veranschlagten Preisen und Gebühren herzustellen. Hierzu wird den Unternehmen neben den bisherigen Modulen (Basismodul, Standardmodul) ein neues „Preismodul“ angeboten. Dieses Instrument wird sowohl für den Bereich der Wasserversorgung als auch für die Abwasserbeseitigung angeboten.